Steuerliche Vorteile

Seit 2009 haben Unternehmen die Möglichkeit mit steuerlichen Vorteilen die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu unterstützen. Mit dem Jahressteuergesetz 2009 wird geregelt, dass Leistungen bzw. Maßnahmen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der Betrieblichen Gesundheitsförderung, bis zur Höhe von 500 Euro pro Mitarbeiter und Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei sind (§3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz (EStG)).

Steuerlich begünstigt werden auch Barzuschüsse des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer, wenn diese extern durchgeführte Maßnahmen nutzen. Damit sollen vor allem kleinere oder mittlere Unternehmen erreicht werden, die keine eigenen Gesundheitsförderungsmaßnahmen im Betrieb durchführen können und deswegen auf bestehende, externe Angebote angewiesen sind.

Neben der steuerlichen Förderung durch den Staat bekommen Unternehmen auch die Unterstützung von den Krankenkassen. Diese sind verpflichtet, Leistungen zur präventiven Gesundheitsförderung in Bertrieben zu erbringen und die Umsetzung in Unternehmen zu begleiten.

Bei beiden Möglichkeiten kommen Maßnahmen in Betracht, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§20 und 20a SGB V entsprechen.

Dazu zählen z. B.:

Günther Gumhold, http://www.pixelio.de

  • Bewegungs- und Ernährungsprogramme
  • Suchtprävention
  • Angebote zur Stressbewältigung und Entspannung
  • Maßnahmen für eine gesunde und sichere Arbeitsplatzgestaltung und Arbeitsumgebung

Der Katalog anerkannter Maßnahmen orientiert sich an dem Leitfaden Prävention der Spitzenverbände der Krankenkassen.

Die Bezuschussung bzw. die Übernahme von Mitgliedsbeiträgen für einen Sportverein oder ein Fitnessstudio ist nicht steuerbefreit. Dis gilt auch für Leistungen, die unter Anrechnung auf den Arbeitslohn oder durch Umwandlung des Arbeitslohns erbracht werden.

Quellen:

Hinterlasse einen Kommentar